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Rathaus heute geöffnet von:
08:00 - 12:00 Uhr
Es gelten folgende Eintrittspreise (inkl. Mehrwertsteuer):
1. Einzelkarten: |
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a) | Erwachsene (ab 18 Jahre) - Einzeleintritt - Abendkarte (ab 18.00 Uhr) |
4,50 € |
b) | Kinder und Jugendliche (6 – 17 Jahre) sowie Schüler, Studenten, Berufsschüler (Auszubildende), Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD) und Leistende des Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) - Einzeleintritt - Abendkarte (ab 18.00 Uhr) |
2,50 € |
c) |
Ermäßigte (sämtliche nur gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises): |
2,50 € |
d) | eine Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Merkzeichen "B" - Einzeleintritt - Abendeintritt (ab 18.00 Uhr) |
2,50 € 2,00 € |
e) | Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld und Grundsicherung (nur gegen Vorlage des Bescheides): - Einzeleintritt |
2,50 € |
e) | Familienkarte - Eltern mit eigenen Kindern von 6 bis 17 Jahre - ein Elternteil mit eigenen Kindern von 6 bis 17 Jahre |
11,50 € 7,00 € |
2. Zehnerkarten: |
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a) | Erwachsene (ab 18 Jahre) |
40,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (6 – 17 Jahre) sowie der sonstige unter 1c bis 1e gen. Pers.kreis |
20,00 € |
3. Saisonkarten (nur mit Lichtbild): |
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a) | Erwachsene (ab 18 Jahre) | 90,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (6 - 17 Jahre) sowie der sonstige unter 1c gen. Pers.kreis | 50,00 € |
c) | Schwerbehinderte mit Merkzeichen "B" mit einer Begleitperson - Erwachsene (ab 18 Jahre) - Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) |
90,00 € 50,00 € |
d) | Familienkarten (in häuslicher Gemeinschaft lebend) - ein Erwachsener und dessen Partner und deren Kinder bis 17 Jahre - ein Erwachsener und dessen Kinder bis 17 Jahre |
145,00 € 120,00 € |
e) | Empfänger von Sozialhilfe, Bürgergeld und Grundsicherung (nur gegen Vorlage des Bescheides) Diese Karten sind nur im Rathaus erhältlich! |
50% des Entgelts unter 3a - 3c |
4. Freier Eintritt: |
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a) | Kinder bis 5 Jahre |
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b) | schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre |
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Beim Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Käufer die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Singoldwelle Schwabmünchen an. Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist die Berechtigung bei jedem Eintritt unter Vorlage des entsprechenden Ausweises nachzuweisen.
Erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Abhandenkommen nicht ersetzt.
Die Eintrittspreise können im Freibad nur bar bezahlt werden; Kartenzahlungen sind nicht möglich.