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Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Langerringen auf das Standesamt Schwabmünchen

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veröffentlicht am: 22. November, 2023
Beschreibung:

Die Aufgaben des Standesamtes Langerringen werden ab 01.01.2024 auf das Standesamt Schwabmünchen übertragen.

Die Vereinbarung vom 07.08.2023 zur Übertragung der Aufgaben liegt in der Zeit vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, Zimmer 205, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Durch diese Zusammenlegung mit der Übertragung der standesamtlichen Aufgaben werden Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kirchenaustritte) von der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ab 01.01.2024 beim Standesamt Schwabmünchen beurkundet. Eheschließungen können nach wie vor von den Bürgermeistern in Langerringen oder Hiltenfingen vorgenommen werden.

Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Standesamt in Schwabmünchen zur Verfügung. Dieses ist wie folgt erreichbar:

Standesamt Schwabmünchen
Fuggerstr.50
86830 Schwabmünchen
Tel: 08232/9633-16
Fax: 08232/9633-1160
E-Mail: standesamt@schwabmuenchen.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag zusätzliche von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr

Beschreibung:
Die Aufgaben des Standesamtes Langerringen werden ab 01.01.2024 auf das Standesamt Schwabmünchen übertragen.
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