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Eine Frau aus Schwabmünchen stürzt in ein Loch. Ihr Bein ist verletzt. Für mehr Sicherheit auf den Feldwegen zu sorgen, ist aber kaum möglich.
Schwabmünchen Putzige Tierchen, die mal einen Baum annagen – das ist das übliche Bild, das die meisten Menschen vom Biber verinnerlicht haben. Aber der Biber ist auch ein großer Baumeister unter Tage und bekannt dafür, Dämme zu errichten sowie meterlange Tunnel und tiefe Löcher zu buddeln. Das wurde nun einer Schwabmünchnerin zum Verhängnis. Sie stürzte in ein Biberbauloch auf dem beliebten Hundegassiweg hinter dem Freibad vor der Holzbrücke an der Singold und verletzte sich das rechte Bein. „Plötzlich zog es ihr den Boden unter den Füßen weg“, sagt ihr Mann Rudolf Keller, der sich an die Zeitung wandte. Ein Biberbau war eingebrochen. Ein Rettungswagen brachte seine Frau ins Krankenhaus. Noch immer habe sie Schmerzen und sei krankgeschrieben. Keller will zwar keinen Schadensersatz von der Stadt, ärgert sich aber, dass sich niemand so recht zuständig fühlt und keine Warnschilder angebracht sind. „So ein Spazierweg sollte schon sicher sein“, sagt er. Die Polizei war ebenfalls vor Ort und sicherte gemeinsam mit der Feuerwehr die Stolperfalle ab. Der Leiter der Polizeiinspektion Schwabmünchen, Gernot Hasmüller, berichtet von einem etwa ein Meter tiefen, 40 Zentimeter langen und 30 Zentimeter breiten Loch, das seine Kollegen dort vorfanden. Was man gegen solche Gefahren tun kann? Nicht sehr viel, weiß der Landkreis-Biberberater Gerardo Pallotta vom Landratsamt: „Einen sicheren Weg an einem Ufer zu garantieren, ist nicht so einfach. So ein Loch kann von einer Stunde auf die andere oder auch über Nacht entstehen.“ Aber sobald die Kommunen oder die Biberberater von einem Loch erfahren, werde es zunächst optisch abgesichert, mit Flatterband und einer Absperrung. Das Loch einfach, ohne vorherige Prüfung, zuzuschütten, das geht nicht. Nach internationalem Recht und nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Biber besonders und streng geschützt. So streng, dass nicht mal auf ihre Bauwerke ohne Genehmigung der Behörde zugegriffen werden darf. Die zum Teil recht tiefen Biberlöcher dürfen nur verfüllt werden, wenn der Bau nicht mehr von den Tieren bewohnt ist. Das Loch in Schwabmünchen an der Singold war wohl verlassen und wurde nach Angaben von Rudolf Keller zeitnah mit Kies aufgefüllt. Über einen ähnlich gelagerten Fall urteilte erst kürzlich im März dieses Jahres das Oberlandesgericht Nürnberg. Eine Frau wollte Schmerzensgeld von der Stadt, nachdem sie sich beim Sturz in ein Biberloch in der Nähe eines Flusses das Sprunggelenk verletzt hatte. Das Oberlandesgericht lehnte die Forderung ab. Es handele sich bei der Sturzstelle um ein Landschaftsschutzgebiet und damit um einen Teil der freien Landschaft, entschieden die Richter. Diese freie Landschaft dürfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu Erholungszwecken von allen betreten werden. Allerdings auf eigene Gefahr, heißt es in der Begründung. Es bestehe keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Das Risiko beim Betreten der freien Landschaft liege grundsätzlich bei dem Betretenden. Im Freistaat leben ungefähr 20.000 Biber in 5500 Revieren. Im Landkreis treiben sich laut Schätzungen des Biberberaters rund 1000 Tiere herum. Diese Zahlen haben sich in den vergangenen zehn Jahren etwa verdoppelt. An fast jedem Gewässer ist der Nager zu finden. „Wo Wasser ist und das Nahrungsangebot stimmt, da gibt es auch Biber“, erklärt Pallotta. Er bittet alle Spaziergänger, sich vorsichtig in der freien Natur zu bewegen und sich der Gefahren in Gewässernähe bewusst zu sein.