Bürgerservice Online
Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Stadtverwaltung Schwabmünchen bequem von zu Hause aus erledigen.
Bestimmte Anträge (im pdf-Format) müssen leider noch im Original eingereicht werden.
Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes empfehlen wir die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro. Bitte bringen Sie dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit.
Alternativ können Sie die Anmeldung / Ummeldung bereits vorab mit nachfolgenden Formularen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) durchführen.
- Unbedingt notwendig:
Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes
Kopie sämtlicher Pass- und Ausweisdokumente
- Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich:
Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung
- Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte dieses Formular:
Eine zeitnahe Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist allerdings in jedem Fall trotzdem erforderlich.
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.
Bitte beachten Sie dass die Nebenwohnung immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden muss.
Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:
Um auf ihrem Grundstück einen neuen Stellplatz oder eine neue bzw. zusätzliche Zufahrt zu erstellen, muss ggfs. der Bordstein abgesenkt werden. Die muss bei der Stadt Schwabmünchen im Bauamt – Abteilung Tiefbau beantragt werden. Hierzu laden Sie sich den Antrag auf Genehmigung Bordsteinabsenkung herunter und senden uns diesen ausgefüllt mit den Anlagen entweder per Post oder per Email zu. Weitere Informationen können dem Antrag entnommen werden.
Zusätzlich zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan zur Genehmigung der Grundstücksentwässerung einzureichen.
Einen Leitfaden für die Genehmigung, sowie Informationen zur Rückstausicherung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Kurzer Überblick über den Antragsablauf
- Genehmigungsantrag bei der Stadt Schwabmünchen einreichen
- Prüfung und Zusendung der Genehmigung
- Herstellung des Anschlusses
- Sichtabnahme vor Verfüllung durch einen Mitarbeiter Abteilung Tiefbau
- Dichtigkeitsprüfung durch einen Sachverständigen und Zusendung an die Stadt Schwabmünchen
- Prüfung und Zusendung Abnahmebescheid
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Antragsformular
- Amtlicher Lageplan des Grundstücks inklusive der Angaben zu Gebäuden, Kanälen und vorhandenen bzw. geplanten
- Abwasseranlagen (zweifach)
- Entwässerungslageplan mit regen- und Schmutzwasserleitungen (zweifach)
- Längsschnitt mit Höhenangaben (zweifach)
Der Entwässerungsplan kann auch per E-Mail (m.kothe@schwabmuenchen.de) zur Vorprüfung gesendet werden, um bei eventuellen Änderungen Papier zu sparen.
Satzungen & Verordnungen
Hier finden Sie die Satzungen zum Thema "Entwässerung"
Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass
Gültigkeit
- 1 Jahr
- Der Kinderreisepass ist immer nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
- Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Beantragung des Kinderreisepasses
Wichtige Hinweise
- Eine Aktualisierung des Lichtbildes und der Größe ist jederzeit möglich.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Neubeantragung 13,00 €, Verlängerung/Aktualisierung 6,00€)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Auch bei Verlängerung/Aktualisierung notwendig);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
Abholung des Kinderreisepasses
Notwendige Unterlagen
- evtl. alter Kinderreisepass
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Allgemeine Informationen zum Personalausweis
Ausführliche Informationen zum Personalausweis sowie eine Informationsbroschüre erhalten Sie auf dem Personalausweisportal (siehe „Weiterführende Links“).
Gültigkeit
-
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- eine Verlängerung ist nicht möglich
Der Personalausweis wird ungültig, wenn
-
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt
- er verändert worden ist
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (Ausnahme: Wohnort und Größe)
- die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist
Einreisebestimmungen
Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (siehe weiterführende Links).
Beantragung des Personalausweises
Wichtige Hinweise
- der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten.
- Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen
Vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriges Ausweisdokument
- aktuelles zertifiziertes digitales Lichtbild
Eine Übersicht über teilnehmende Geschäfte zeigen die Websites von DM und von Alfo‑Passbild (siehe weiterführende Links). Alternativ können Sie das digitale Lichtbild gegen Gebühr direkt im Rathaus an einem Selbstbedienungsterminal im Eingangsbereich erstellen.
Die Qualitätsmerkmale von biometrischen Lichtbildern finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern (siehe weiterführende Links)
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- von allen Sorgeberechtigten ein gültiges Ausweisdokument (evtl. Kopie)
Gebühren
- 22,80 € bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 € ab 24 Jahren
- + 6,00 € Gebühr, wenn das Passbild bei der Behörde erstellt wird
Abholung des Personalausweises
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis
- Vollmachtserklärung und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Statusabfrage Pass / Ausweis
Unter „Weiterführende Links“ können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises abfragen.
Aktivierung der Online-Funktion / Rücksetzen der PIN
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber noch aktivieren muss oder seine PIN vergessen hat, kann dies durch persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises im Bürgerbüro erledigen. Hierbei ist die Eingabe einer sechsstelligen PIN erforderlich.
Allgemeine Informationen zum Reisepass
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Express-Reisepass
Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.
Beantragung des Reisepasses
Wichtige Hinweise
- Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 60,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Alter Personalausweis/Reisepass
Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten und dem Antragsteller zu unterschreiben)
Abholung des Reisepasses
Notwendige Unterlagen
- alter Reisepass
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten